Sicherheitsschuhe
Arbeitstaugliches Schuhwerk ist für viele Berufe unerlässlich. Gerade wenn Sie einen Beruf ausüben bei dem Ihre Füße viele Stunden auf hartem oder unebenem Boden verbringen, sollten Sie Ihren Füßen besondere Aufmerksamkeit schenken.
Schnell entstehen durch die Überbelastung sonst irreparable Fußfehlstellungen, die Ihnen zu schaffen machen, auch Rückenprobleme sind denkbar.
Durch das Tragen von Einlagen lassen sich große Erfolge erzielen und Beschwerden lindern – so können Sie nicht selten Fehlbelastungen in der Arbeit reduzieren.
Veränderungen an Arbeitsschutzschuhen bei Deiser in Ingolstadt
Bei Arbeitsschutzschuhen ist die Lösung nicht ganz so einfach. Nach der Unfallverhütungsvorschrift hat der Arbeitgeber ausschließlich Fußschutz zu beschaffen, der mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist. Diesen muss er dem Arbeitnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Diese CE-Kennzeichnung bedeutet jedoch zugleich, dass keine Veränderungen an dem Schuh vorgenommen werden dürfen, die die schützende Wirkung nachhaltig beeinflussen.
Das bedeutet: In Arbeitsschutzschuhe dürfen weder herkömmliche Schuhzurichtungen angebracht, noch private orthopädische Einlagen getragen werden. Im eigentlichen Sinn dürfen Sie nicht einmal andere Schnürsenkel verwenden. Denn das würde die Schutzeigenschaften des Schuhs verändern und einen Wegfall der CE-Kennzeichnung bedeuten, was eventuell sogar den Verlust des Unfallversicherungsschutzes nach sich zieht.
Dennoch ist es möglich Gesundheit und Sicherheit in Einklang zu bringen. Deiser bietet in Zusammenarbeit mit unseren Partnern Thanner, Uvex und Atlas ein lückenloses Konzept, mit dem Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und dennoch nicht auf das Tragen einer orthopädischen Einlage oder Schuhzurichtung verzichten müssen. Unser Service geht bis hin zur orthopädischen Maßanfertigung der Sicherheitsschuhe.
Ablauf orthopädischer Fußschutz
1. Anforderung: Ärztliches Attest/Verordnung, dass orthopädischer Fußschutz notwendig ist, Kostenträger ermitteln, weitere Unterlagen wie z.B. Sozialversicherungsnummer
2. Ausführung ermitteln: S1/S2/S3, Halbschuh, Stiefel, ESD, etc.
3. Notwendigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
4. Abdruck und Befundung (falls nötig)
5. Modell und Größe/Weite ermitteln (Bei Zurichtung und Einlagen)
6. KV an Kostenträger: Mit ärztlicher Verordnung, Notwendigkeitsbescheinigung, ggf. weitere Formulare
7. Kostengenehmigung
8. Bestellung und Fertigung
9. Anprobe, Abgabe: Gebrauchsanweisung, Baumusterzertifikat
10. Abrechnung: Kostenträger, evtl. Schuh oder Eigenanteil an Arbeitgeber
Orthopädische Veränderungen an Schutzschuhen der Klassen S1, S2 und S3 oder Einlagenversorgung können wir an Sicherheitsschuhen nahezu aller einschlägigen Hersteller durchführen. Die Modelle müssen jedoch herstellerseitg durch Baumusterprüfung zur orthopädischen Veränderung freigegeben sein. Das prüfen wir für Sie. Orthopädische Schutzschuhe nach Maß fertigen wir in Zusammenarbeit mit der Firma Thanner GmbH.
Kostenübernahme
Laut BGR 191 ist der Arbeitgeber bei orthopädischem Fußschutz nur verpflichtet den Kostenanteil für einen normalen Schutzschuh zu übernehmen. Den Teil für orthopädische Veränderungen entfällt auf Kostenträger wie Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder Sozialamt.
Deiser unterstützt Sie bei der Kostenerstattung: Wir ermitteln den jeweils zuständigen Kostenträger für Sie und wickeln die Kostengenehmigung und Abrechnung direkt mit ihm ab. So haben Sie den geringstmöglichen Aufwand bei der Bestellung Ihrer orthopädischen Arbeitsschutzschuhe.
Formulardownload
Kostenträger Deutsche Rentenversicherung? Laden Sie sich die notwendigen Antragsformulare herunter. Welche Formulare Sie benötigen, erfahren Sie in diesem Merkblatt:
Erfassungsbogen bei Erstversorgung: G0100
Antrag auf orthopädischen Fußschutz: G0133
Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers: G0134
Folgeantrag: G0135
Ärztlicher Befundbericht (zwingend bei Erstversorgung): GXA705
Kostenübernahme durch Arbeitsagentur? Laden Sie sich das Infoblatt zur Vorgehensweise herunter:
Merkblatt Arbeitsagentur: Merkblatt AA