Schuhzurichtungen
Unter Schuhzurichtungen sind orthopädische Veränderungen an handelsüblichen Konfektionsschuhen zu verstehen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn eine Fehlstellung nicht allein durch eine Einlage korrigiert werden kann, oder eine Einlage nicht sinnvoll ist. Bei einer Schuhzurichtung werden die Passform und die Eigenschaften des Schuhs in Bezug auf statische Eigenschaften, Abrollverhalten oder Entlastung verändert.
Studien belegen sogar, dass durch eine Kombination von Einlage und Schuhzurichtung optimale Ergebnisse erreicht werden können, z.B. bei der Entlastung von Spreizfußbeschwerden, Diabetes o.ä.
Mögliche Schuhzurichtungen bei Deiser
Schuherhöhungen im Schuh, am Absatz oder an der Sohle, helfen beim Ausgleich von Beinlängendifferenzen. Sie verhindern Fehlstatik und einseitige Überbelastung.
Schuhranderhöhungen, innen oder außen, verändern die Auftrittsebene beim Gehen. Bei Kniearthrose, X- oder O-Beinen, Sprunggelenks- oder Knieproblemen wird durch diese Schuhzurichtung die Belastung verringert.
Sohlenrollen als Ballenrolle, Rigidursrolle oder Mittelfußrolle erleichtern die Abrollbewegung und entlasten die Zehengrundgelenke, die Mittelfußgelenke oder Fußwurzelgelenke.
Ein Abrollabsatz vermindert die Hebelwirkung beim Aufsetzen der Ferse und entlastet bei Gelenkarthrose oder Achillesfersenbeschwerden.
Bei einer Haglundfersenentlastung sorgt eine Polsterung am hinteren Schuhrand für Entlastung bei Achillesfersenbeschwerden oder Reizungen hinten an der Ferse.
Eine Schmetterlingsrolle (eventuell mit Weichbettung) erleichtert das Abrollen und entlastet den Spreizfuß bei Schmerzen im Fußballenbereich.
Weitere Schuhzurichtungen bei Deiser in Ingolstadt oder Manching
• Abrollsohle
• Absatzverlängerung
• Keilabsatz
• Pufferabsatz (nicht kassenüblich)
• Punktentlastung (nicht kassenüblich)
• Stufenentlastung
• Quergewölbestütze (nicht kassenüblich)
• Längsgewölbestütze (nicht kassenüblich)
• Vorfußrückenpolster
• Schuhbodenversteifung
• Schuhbodenverbreiterung
• Klett- , Reiß- , oder Schnallenverschluss
Denken Sie daran, dass nur ein Orthopädieschuhmacher aufgrund seiner langjährigen Ausbildung und Erfahrung auf diesem Gebiet eine optisch und funktionell einwandfreie Ausrüstung garantieren kann!
Kostenübernahme
Als orthopädisches Hilfsmittel sind Schuhzurichtungen normalerweise Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die meisten Kostenträger statten ihre Versicherten derzeit als Erstversorgung mit drei Paar Zurichtungen aus. Üblich ist folgend ein paar Schuhe pro Halbjahr. Orthopädische Hilfsmittel werden nicht dem Budget Ihres Arztes angelastet.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Einige Schuhzurichtungen wie Längs- und Quergewölbestützen oder Pufferabsätze werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Diese Hilfsmittel bieten wir Ihnen zu fairen Selbstzahlerangeboten.