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Schutz- und Hygienekonzept

(Fortschreibung gültig ab 1.11.2020)

Nach der etwas entspannten Situation im Sommer gibt es aktuell wieder einen gravierenden Anstieg der Neuinfektionen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb die Regelungen seitens Bund und/oder  Staatsregierung wieder verschärft werden. In unserem Betrieb setzen wir die nachfolgenden Maßnahmen und Regelungen konsequent um, zum Schutz unserer Mitarbeiter, zum Schutz unserer Kunden und zum Schutz unseres Betriebes. Jeder Mitarbeiter muss sich aber im Klaren sein, dass auch sein Verhalten in der Freizeit gravierende Auswirkungen auf seine Kollegen und den gesamten Betrieb zur Folge haben kann.

A: Bauliche Veränderungen/Einrichtung

  1. Die Ladentheken und Beratungsbereiche wurden mit Spuckschutz in Form von Acrylglasplatten, bzw. Abstandhaltern mit „Durchreiche“ ausgestattet.
  2. Die Warenständer, bzw. Einrichtung wurde so angeordnet, dass Kunden und Mitarbeitern ausreichend Abstand zur Verfügung steht
  3. Am Boden wurden Markierungen angebracht, um Bereiche ausschließlich für Mitarbeiter und andere Bereiche für Kunden abzugrenzen und Laufwege festzulegen
  4. Am Ladeneingang, an den Verkaufstheken und in Beratungs- und Wartebereichen wurden Verhaltenshinweise für unsere Kunden angebracht

B: Regelungen

  1. Personenzahl: Nach der 10 QM-Regel dürfen sich aktuell in unseren Verkaufsräumen in Ingolstadt auf beiden Ebenen höchstens insgesamt 13 Kunden/Personen zusätzlich zu den Mitarbeitern befinden, inclusive der Person, die sich evtl. im Fußpflegeraum befindet. In Manching gilt höchstens 2 Personen im Verkaufsbereich und eine zusätzliche Person in der Kabine.
  2. Einlass: Der/Die Mitarbeiter/in im Kassenbereich ist verantwortlich, dass sich zu keinem Zeitpunkt mehr als die erlaubten betriebsfremden Personen im Verkaufsbereich aufhalten und regelt durch konkrete Anweisungen den Einlass. Falls die Höchstanzahl im Laden erreicht werden sollte, werden auf der Straße/Vorplatz Markierungen für Wartezonen angebracht
  3. Maskenpflicht: Kunden/Lieferanten/Besucher ohne Nase-Mund-Masken dürfen nicht eingelassen werden. Mitarbeiter unterliegen in den Verkaufsräumen ebenso der Maskenpflicht, ausser in großflächig durch Acrylglas geschützten Bereichen. Wenn sich mehrere Mitarbeiter in diesen Bereichen befinden, gilt auch dort Maskenpflicht.
  4. Fußpflege: Die Fußpflege wird nicht von uns selbst betrieben. Fußpflegekunden können nur in unseren firmeneigenen Wartebereichen auf ihre Behandlung warten, wenn dadurch die Höchstzahl von 13 Personen nicht überschritten wird. Andernfalls sind die Fußpflegekunden anzuweisen, außerhalb des Hauses zu warten und punktgenau zum Behandlungsbeginn einzutreten.
  5. Abstand: Zwischen Mitarbeitern/Mitarbeitern, Mitarbeitern/ Kunden und Kunden/Kunden oder auch weiteren Personen wie z.B. Lieferanten ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Ist der Abstand nicht einzuhalten, gilt auch am Arbeitsplatz Maskenpflicht.
  6. Begegnungen: Um Begegnungen in engen Bereichen zu vermeiden gilt: Eingang durch die Ladentür, Kundenführung im Laden gegen den Uhrzeigersinn, Ausgang falls notwendig über die Haustür. In Gängen oder auf Treppen darf keine Begegnung stattfinden, dort darf sich jeweils nur eine Person bewegen, der „Gegenverkehr“ wartet mit Abstand. Enge Bereiche, wie zum Beispiel im Lager sind freizuhalten um Begegnungen zu minimieren
  7. Ablauf Beratungsbereiche/Maßkabinen: Mitarbeiter bereitet vor, verlässt Beratungsbereich. Kunde geht in Beratungsbereich. Maßvorgang. Kunde verlässt Beratungsbereich. Mitarbeiter erstellt Auftragsunterlagen
  8. Anweisungen an Kunden: Die Mitarbeiter werden von der Geschäftsleitung ausdrücklich ermächtigt, uneinsichtige Kunden notfalls auch in scharfem Ton auf die Regelungen hinzuweisen

C: Hygieneplan

  1. Unser seit Beginn der Krise intensivierter Hygieneplan ist weiter einzuhalten
  2. Insbesondere sind Flächen nach Kundenkontakt zu desinfizieren
  3. Nach jedem Kunden sind die Hände ausreichend zu waschen
  4. Beim Auf/Absetzen der Masken möglichst nur die Bänder berühren
  5. Mehrwegmasken sind mindestens täglich vom Mitarbeiter selbst auszukochen, bzw. andere geeignete Maßnahmen zur Virenbeseitigung durchzuführen
  6. Wir empfehlen unseren Mitarbeitern, dem Maskengebot/der Maskenpflicht auch auf dem Weg von und zur Arbeit, sowie privat bei Gelegenheiten wo Kontakt zu anderen schwer zu vermeiden ist, z.B. bei Einkäufen, konsequent Folge zu leisten
  7. Alle Räume, insbesondere kleinere Räume sind regelmäßig zu lüften. Jetzt aktuell in der wieder beginnenden Heizperiode bei niedrigen Aussentemperaturen ist die Raumluft je nach Raumgröße und Lüftungsmöglichkeiten ca. 4 mal stündlich mittels minutenweiser Stoßlüftung auszutauschen. Wegen des häufigeren Lüftens ist auf ausreichend warme und ggf. luftzugfeste Kleidung zu achten.
  8. Bei Anzeichen einer Erkrankung, Husten, Schnupfen, etc. dürfen die Betriebsräume nicht betreten werden.

Zur Ergänzung vom 30.11.2020

Ingolstadt, 1.11.2020

Thomas Deiser

Ein Projekt der Agentur brand-kommunikation